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   BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B   

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BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B (https://dejure.org/2007,27971)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B (https://dejure.org/2007,27971)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2007 - B 12 KR 100/06 B (https://dejure.org/2007,27971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Jedenfalls hat sie nicht in der erforderlichen Weise dargelegt, warum der von ihr angesprochene Fragenkreis klärungsbedürftig geblieben oder erneut klärungsbedürftig geworden ist, nachdem der Senat in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 28. Februar 1984 (12 RK 21/83 = SozR 2100 § 8 Nr. 4) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 9. Dezember 1981 (12 RK 20/81 = SozR 2200 § 165 Nr. 65) und in einem späteren Urteil vom 11. Mai 1993 ( 12 RK 23/91 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 3) dazu Stellung genommen hat, unter welchen Voraussetzungen - im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ( SGB IV ) - anzunehmen ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers regelmäßig gewährt werden.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Jedenfalls muss ein Beweisantrag, um der hiermit verbundenen Warnfunktion (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) genügen zu können, der Tatsacheninstanz unmittelbar vor deren abschließender Entscheidung vor Augen führen, dass die Klagepartei die gerichtliche Sachaufklärung in einem bestimmten Punkt noch nicht als erfüllt ansieht.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83

    Versicherungsrechtliche Beurteilung von zu erwartenden Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Jedenfalls hat sie nicht in der erforderlichen Weise dargelegt, warum der von ihr angesprochene Fragenkreis klärungsbedürftig geblieben oder erneut klärungsbedürftig geworden ist, nachdem der Senat in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 28. Februar 1984 (12 RK 21/83 = SozR 2100 § 8 Nr. 4) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 9. Dezember 1981 (12 RK 20/81 = SozR 2200 § 165 Nr. 65) und in einem späteren Urteil vom 11. Mai 1993 ( 12 RK 23/91 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 3) dazu Stellung genommen hat, unter welchen Voraussetzungen - im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ( SGB IV ) - anzunehmen ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers regelmäßig gewährt werden.
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Jedenfalls muss ein Beweisantrag, um der hiermit verbundenen Warnfunktion (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) genügen zu können, der Tatsacheninstanz unmittelbar vor deren abschließender Entscheidung vor Augen führen, dass die Klagepartei die gerichtliche Sachaufklärung in einem bestimmten Punkt noch nicht als erfüllt ansieht.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 20/81

    Bereitschaftsdienst - Mehrarbeit - Bereitschaftsdienstvergütung - Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 06.03.2007 - B 12 KR 100/06 B
    Jedenfalls hat sie nicht in der erforderlichen Weise dargelegt, warum der von ihr angesprochene Fragenkreis klärungsbedürftig geblieben oder erneut klärungsbedürftig geworden ist, nachdem der Senat in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 28. Februar 1984 (12 RK 21/83 = SozR 2100 § 8 Nr. 4) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 9. Dezember 1981 (12 RK 20/81 = SozR 2200 § 165 Nr. 65) und in einem späteren Urteil vom 11. Mai 1993 ( 12 RK 23/91 = SozR 3-2400 § 8 Nr. 3) dazu Stellung genommen hat, unter welchen Voraussetzungen - im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ( SGB IV ) - anzunehmen ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers regelmäßig gewährt werden.
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